Gregor Sander legt mit Frank Goosen die Wessies auf die Couch
Alte Feuerwache
11. März 2022
Freitag
Einlass 19:00
Beginn 20:00
Man kann verstehen, dass einem irgendwann mal die Hutschnur platzt: Seit 1989 wird aus westdeutscher Perspektive gefragt, was denn da im Osten los ist. Sie hätten doch ihre „blühenden Landschaften“ bekommen, warum diese Miesepetrigkeit, dieser Rechtsruck, diese Klagen? Was ist los mit den Ostdeutschen, fragt sich der Westdeutsche und analysiert ihn behaglich in Grund und Boden, bleibt dabei aber gern unter sich. Der Schriftsteller Gregor Sander dreht den Spieß jetzt endlich um. „Sander du musst in den Westen“, mit diesen Worten seines besten Freundes Schlüppi beginnt die Reise von einer goldenen Pommesbude in Ostberlin nach Gelsenkirchen. Sander zieht aus, den Westen unter die Lupe zu nehmen. Denn was ist da los: Warum diese Miesepetrigkeit, dieser Rechtsruck, diese Klagen? Überall blühen doch die Landschaften, wie versprochen. Nun ja, oder auch nicht.
Mit „Lenin auf Schalke“ widmet sich Gregor Sander nämlich einer Welt ganz im Westen, die von der alten Bundesrepublik genauso vergessen wurde wie von der neuen. Gregor Sander, eine der wichtigen literarischen Stimmen der gesamtdeutschen Literatur, schaut hin. Und das tut gut, denn er ist bekannt für seine menschenkluge Beobachtung und seinen Humor, auch wenn’s ganz ernst wird. Das verbindet ihn mit dem Schriftsteller Frank Goosen. Der wurde in Bochum geboren, ganz im Westen. Seiner Heimatregion ist Goosen auch schon manches Mal (wenn auch auf andere Weise) zuleibe gerückt, immer mit Herz, Melancholie und Witz. Heute moderiert er den Kollegen Sander: Treffen sich Zwei und sprechen über’s Schreiben, den Westen, den Osten und darüber, was sie den ungleichen Schwestern für die Zukunft wünschen.
lesen.hören wird gefördert im Rahmen von „Neustart Kultur“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien durch den Deutschen Literaturfonds e.V.
ES GILT DIE 2G-PLUS-REGEL
Bitte halten Sie beim Einlass folgende Dokumente bereit:
– einen gültigen Impfnachweis, der bescheinigt, dass die Zweitimpfung mind. 14 Tage zurückliegt
– ODER einen Genesenen-Nachweis, der bescheinigt, dass der positive PCR-Test mind. 28 und max. 90 Tage zurückliegt
– einen tagesaktuellen, offiziellen Schnelltest*
– ein amtliches Ausweisdokument
*Ausgenommen von der zusätzlichen Testpflicht sind
– Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben
– Personen, die vor weniger als drei Monaten die Zweitimpfung erhalten haben
– Personen, die seit weniger als drei Monaten nach einer Infektion genesen sind
– Personen, die doppelt geimpft nach einer Infektion wieder genesen sind
Während des Aufenthalts im Veranstaltungsgebäude gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.