Antje Rávik Strubel, Knut Cordsen und das Ungeheuerliche in der Normalität
Alte Feuerwache
5. März 2022
Samstag
Einlass 19:00
Beginn 20:00
Wer nicht gehört wird, wer zur Sprachlosigkeit verdammt wird, für den sind die Details der Weg zurück aus dem Schweigen. So erzählt Antja Rávik Strubel in ihrem Roman „Blaue Frau“ von ihrer Hauptfigur Adina. Sie wurde für ihren erzählerischen Mut, um den handelt es sich in der Tat, im Oktober mit dem Deutschen Buchpreis ausgezeichnet. Auch Adina glaubt man nicht. Auch sie wird in die Sprachlosigkeit des Traumas verbannt, ausgelöst durch einen sexuellen Übergriff, verstärkt durch die Ignoranz ihrer Umgebung und die Machtstrukturen, gegen die „die blaue Frau“ sie auf geheimnisvolle Weise zu unterstützen beginnt.
Antje Rávik Strubel entwickelt mit großer Zuneigung und Wärme für ihre Figur einen literarischen Stil, der Freiräume verbindet mit hartnäckiger poetischer Präzision. Auf diese Weise reisen wir nicht nur durch die Landschaft an der polnisch-tschechischen Grenze, nach Helsinki und Berlin, sondern durchwandern auch Adinas innere Landschaften. Durch ihre Sprachermächtigung erzählt Antje Rávik Strubel auch von Adinas Selbstermächtigung. Die Jury des Deutschen Buchpreises lobte aber nicht nur das. „Blaue Frau“ weite sich zu einer Reflexion über rivalisierende Erinnerungskulturen in Ost- und Westeuropa und zeige Literatur als fragile Macht gegen Unrecht und Gewalt. Seit Jahren schreibe sie Figuren, sagte Antje Rávik Strubel in Frankfurt, „die dem, was allgemein als normal gilt (…) ganz selbstverständlich widerstehen.“ Die behauptete Normalität sei ja nur „normal“, weil sie nun einmal da sei, nicht, weil sie gut sei. Was sich daraus für die Literatur und das Leben ableiten lässt, darüber spricht die Buchpreisträgerin mit Knut Cordsen.
lesen.hören wird gefördert im Rahmen von „Neustart Kultur“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien durch den Deutschen Literaturfonds e.V.
ES GILT DIE 2G-PLUS-REGEL
Bitte halten Sie beim Einlass folgende Dokumente bereit:
– einen gültigen Impfnachweis, der bescheinigt, dass die Zweitimpfung mind. 14 Tage zurückliegt
– ODER einen Genesenen-Nachweis, der bescheinigt, dass der positive PCR-Test mind. 28 und max. 90 Tage zurückliegt
– einen tagesaktuellen, offiziellen Schnelltest*
– ein amtliches Ausweisdokument
*Ausgenommen von der zusätzlichen Testpflicht sind
– Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben
– Personen, die vor weniger als drei Monaten die Zweitimpfung erhalten haben
– Personen, die seit weniger als drei Monaten nach einer Infektion genesen sind
– Personen, die doppelt geimpft nach einer Infektion wieder genesen sind
Während des Aufenthalts im Veranstaltungsgebäude gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.